Vertragsbedingungen

Durch die geleistete Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Art. 6 (Absatz 1b) der DS-GVO darin ein, dass das Fitnessstudio FitnessCorner zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainingsbetreuung (welche die Terminverwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art. 9 der DS-GVO, sowie die Einbindung des Mitglieds ins Clubleben), angegebene Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen, bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden können.

Die Aufnahmegebühr (Startpakt) wird mit dem ersten Beitrag erhoben.

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis und die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

Die gewählte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende in Textform gekündigt werden.

Der monatliche Beitrag ist im Voraus fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von zwei monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Beim SEPA-Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige der Buchhaltung im Nachhinein acht Wochen widersprechen. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Eine vorvertragliche Nutzung wird anteilig berechnet. Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100%) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,- €, wenn die Lastschrift-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von 5,- € fällig. Der Nachweis eines höheren Schaden ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,- € erhoben. Weitergehende Schadensansprüche bleiben hiervon unberührt.

Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten.

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Clubs zu halten. Eine evtl. Haftung für Unfälle oder den Verlust Gegenständen ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Mitglied hat den Mitgliedsausweis, der nicht übertragbar ist, bei jedem Besuch vorzuweisen. Im Verlustfall kostet ein Ersatzausweis 7,50 €. Im Kündigungsfall muss der Ausweis im Club abgegeben werden oder ansonsten bezahlt werden. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden.

Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Club angegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss sofort angezeigt werden.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

Hausordnung

  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.
  • Auf der Trainingsfläche sind ausschließlich Trinkflaschen aus Kunststoff zulässig.
  • Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper, barfuß oder in Socken trainiert werden.
  • Alle Kurzhanteln sowie Hantelscheiben sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen.
  • Bei Nutzung der Geräte oder Liegen aus hygienischen Gründen Handtücher auf Sitz- bzw. Liegeflächen legen.
  • Bei Benutzung der Sauna sind ausreichend große Handtücher als Unterlage zu verwenden.
  • Der Saunabereich darf ausschließlich textilfrei genutzt werden.
  • Die Duschen sind nur mit Badeschuhen zu betreten.
  • Verzehr auf Kredit ist nicht möglich
  • Das Eingangs-Drehkreuz darf ausschließlich mit der Mitgliedskarte passiert werden.
  • Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar, Nichtbeachtung wird zur Anzeige gebracht.
  • Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.